Altkatholische Kirche

Die Mitglieder der Altkatholischen Kirche in Bad Waldsee gehören zur Altkatholischen Gemeinde in Ravensburg.
In der Stadt und in der Ökumene sind sie bis heute noch nicht aufgetreten.
Informationen über die Altkatholische Kirche gibt:
alt-katholisch.de

Geschichte

Die Alt-Katholische Kirche in Deutschland und Österreich und die Christkatholische Kirche in der Schweiz entstanden im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil (1870). Die katholischen Christen, die die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils  nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten in der Folge eigene Gemeinden und Kirchen. Hauptkritikpunkte waren dabei die dogmatischen Definitionen vom Jurisdiktionsprimat und von der Unfehlbarkeit des Papstes  .
 Ignaz Döllinger, Professor für das Kirchenrecht (übrigens Freund und Gönner des Adolph Kolping), war entschiedener Gegner des Dogmas und wurde zum "Chefideologen" der neuen Bewegung.

Eine besondere Bedeutung innerhalb der alt-katholischen Kirche besitzt die Altkatholische Kirche der Niederlande als Sitz des Altkatholischen Erzbischofs von Utrecht und als erste altkatholische Kirche. Sie wurde durch die Exkommunikation des römisch-katholischen Erzbistums Utrecht und seiner Suffragane Haarlem und Deventer im Jahr 1723 vom Papst unabhängig. Von dieser haben alle anderen alt-katholischen Kirchen die apostolische Sukzession erhalten, so dass nach offizieller römisch-katholischer Auffassung die alt-katholische Kirche zwar als schismatisch gilt, die Weihen der alt-katholischen Bischöfe (und Priester) aus Sicht des Heiligen Stuhls und der orthodoxen Kirchen jedoch für gültig erachtet werden.

Gemeinsamkeiten mit der Katholischen Kirche

Gemeinsam mit der römisch-katholischen Kirche, aber auch mit anderen sich als katholisch verstehenden Kirchen (im wesentlichen die orthodoxen Kirchen), auch die altorientalischen Kirchen, sind:
* Die Siebenzahl der Sakramente
* Bewahrung der apostolischen Sukzession
* Die Bibel gilt als übergeordnete Autorität.
* Besonders bei der sonntäglichen Eucharistiefeier sind die Priester zur Predigt verpflichtet, damit die Ausgewogenheit zwischen Wortverkündigung und Sakrament gewahrt bleibt.
* Die Eucharistie wird nicht als Wiederholung des Sühneopfers Jesu Christi angesehen, sondern als Vergegenwärtigung des geopferten und auferstandenen Christus.
* Das ganze Eucharistiegebet - bestehend im wesentlichen aus der Epiklese, d.h. der Herabrufung des Heiligen Geistes auf die Gaben von Brot und Wein, den Einsetzungsworten des Abendmahls, der Anamnese, d.h. dem Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi - hat "wandelnden Charakter".

Unterschiede zur römisch-katholischen Kirche

* Es werden nur Dogmen, die vor dem morgenländischen Schisma auf Allgemeinen Konzilien verabschiedet wurden, anerkannt.
* Alle erwachsenen Kirchenmitglieder (Laien und Geistliche) haben - außer in Glaubensfragen - weitgehende Mitbestimmungsrechte, die vor allem auf Synoden wahrgenommen werden.
* Die Verpflichtung zur Ohrenbeichte und der Pflichtzölibat der Priester (Priesterzölibat) wurden nach 1873 aufgehoben, ebenso die Gebühren für geistliche Amtshandlungen und das Ablasswesen.
* Der Gottesdienst wird seit 1877 in der Regel in der Landessprache gefeiert.
* Die erst im Mittelalter und nur im Westen aufgekommene Transsubstantiationslehre wird nicht als verbindlich anerkannt. Wohl aber teilen die Alt-Katholiken mit den Orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche den Glauben an die bleibende Gegenwart Christi (Realpräsenz) im konsekrierten Brot und Wein der Eucharistiefeier.
* Kommunionempfang in beiden Gestalten (Brot und Wein) ist die Regel bei der Eucharistiefeier.
* Seit Beginn ihrer Eigenexistenz engagieren sich die Alt-Katholiken ökumenisch. In Bonn wurden auf Initiative der Synodalvertretung und auf Einladung Ignaz von Döllingers bereits 1874/75 erste "Unionskonferenzen" abgehalten, an denen sich auch namhafte orthodoxe, anglikanische und evangelische Theologen und Kirchenführer beteiligten.
* Christen anderer Konfessionen, die den Glauben an die Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben teilen, sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Eucharistie eingeladen.
* Die römisch-katholischen Mariendogmen des 19. und 20. Jahrhunderts (unbefleckte Empfängnis, leibliche Aufnahme) werden abgelehnt.
* Frauen werden in den meisten Kirchen zum Priesteramt zugelassen (Frauenordination).
* Wiederverheiratete Geschiedene werden nicht von den Sakramenten ausgeschlossen.
* Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Die Alt-Katholische Kirche sieht in diesen Standpunkten und Reformen keine Neuerungen, die den ursprünglichen, allgemeinen (= katholischen) Glauben der Kirche berühren oder gar verletzen. Vielmehr liegt nach alt-katholischer Auffassung diesen Reformen ein ursprünglicher Katholizismus zu Grunde, der dem Geist des Evangeliums von Jesus Christus und der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends entspricht. Die Änderungen durch das I. Vatikanische Konzil, welches die Unfehlbarkeit und Universaljurisdiktion des Papstes zu verbindlichen Glaubenssätzen erhob, werden dagegen als die eigentlichen ungerechtfertigten "Neuerungen" angesehen. Nach alt-katholischer Auffassung war das Erste Vatikanische Konzil zu einer solchen Dogmatisierung nicht befugt, weil sich die Unfehlbarkeit und Universaljurisdiktion des Papstes weder biblisch noch historisch begründen lassen, und weil das Erste Vatikanische Konzil kein wirklich Allgemeines Konzil war. Die orthodoxen, die altorientalischen Kirchen und die Anglikaner waren ebenso wenig in Rom vertreten wie die evangelische Christenheit. Auch unter den anwesenden römisch-katholischen Bischöfen lehnte eine beachtliche Minderheit die neuen Dogmen ab.

Unterschiede zu den evangelischen Kirchen

Gelegentlich wurde den Alt-Katholiken wegen ihrer Reformen (z.B. Einführung der Landessprache, Freigabe des Pflichtzölibats, in jüngster Zeit auch wegen der Einführung der Frauenordination) von römisch-katholischer Seite der Vorwurf gemacht, sie seien in Wahrheit verdeckte Protestanten („Neuprotestanten“). Diese Behauptung wird jedoch bereits dadurch entkräftet, dass die Alt-Katholiken weder das katholische Sakramentenverständnis noch die apostolische Sukzession aufgegeben haben, und auch dadurch, dass die römisch-katholische Kirche hundert Jahre später die eine oder andere von ihr bis dahin verhinderte oder gar geächtete Reform selbst einführte (z.B. Landessprache im Gottesdienst, Relativierung des Pflichtzölibats für Ständige Diakone, Relativierung der Beichthäufigkeit usw.).

Trotz mancher Gemeinsamkeiten etwa in der Gewichtung der Schrift und der Wahrung des synodalen Prinzips unterscheidet sich die alt-katholische Kirche in ihrem Selbstverständnis deutlich von den protestantischen Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied liegt - neben der Bewahrung der apostolischen Sukzession - im Festhalten an der Siebenzahl der Sakramente, wie sie entsprechend auch in der römisch-katholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirche gefeiert werden:
* Taufe
* Herrenmahl (Eucharistie)
* Buße (Beichte)
* Firmung
* Krankensalbung
* Ehe
* Ordination (Weihe zum Diakon, Priester oder Bischof)

Eine besondere Gewichtung kommt hierbei der Eucharistie zu, die nach Möglichkeit in allen alt-katholischen Gemeinden an jedem Sonntag und an den hohen kirchlichen Festen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten usw.) gefeiert werden soll.

Die alt-katholische Kirche ist eine kleine Kirche, die aber – nicht zuletzt durch Beitritte Erwachsener aus der Konfessionslosigkeit und längerer kirchlicher Abstinenz oder gelegentlich auch aus anderen Kirchen – seit Jahren ein kleines, aber stetiges Wachstum erfährt. Ihre Gemeinden sind meist von überschaubarer Größe, oft herrscht eine familiäre Atmosphäre.

Die Altkatholische Kirche in Deutschland

In Deutschland hat die alt-katholische Kirche heute etwa 25.000 Mitglieder. Sie ist wie die beiden Großkirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie erhebt wie diese ebenfalls die übliche Kirchensteuer (Kürzel "ak" auf der Steuerkarte). In Bonn hat die alt-katholische Kirche Deutschland ihren Bischofssitz und einen Lehrstuhl an der Universität. Dort wird auch der Priesternachwuchs ausgebildet. Die älteste Gemeinde in Deutschland besteht auf Nordstrand; ihre Ursprünge liegen im Jahr 1654. Sie wurde durch beim Deichbau beschäftigte niederländische Katholiken aus dem Erzbistum Utrecht gegründet. Stärkere Konzentrationen von Alt-Katholiken finden sich in Nordrhein-Westfalen (Köln, Bonn, Ruhrgebiet) und in Südbaden, direkt angrenzend an die christkatholischen Zentren in der Schweiz. Diese grenznahen Gebiete sind deckungsgleich mit dem Bereich des ehemaligen, sehr aufgeklärten und deshalb zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgelösten Bistums Konstanz der Römisch-Katholischen Kirche. Auch über Bayern und Südhessen sind gleichmäßig alt-katholische Gemeinden verstreut. Lediglich in den traditionell evangelischen Gebieten Nord- und Ostdeutschlands erstrecken sich die Gemeinden oft über weite Diasporagebiete.

Ökumenische Beziehungen

Bereits in den 1870er Jahren bemühte sich die alt-katholische Kirche um eine bessere Verständigung mit anderen christlichen Kirchen. Seit 1931 stehen die alt-katholischen und christkatholischen Kirchen in voller Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche. Sie sind Gründungsmitglieder des Ökumenischen Rates der Kirchen und wirken maßgeblich in der ökumenischen Bewegung mit. Unionsversuche mit der Orthodoxen Kirche kamen 1987 zu einer weitestgehenden Übereinkunft in allen wesentlichen Glaubensfragen (veröffentlicht als: Koinonia auf altkirchlicher Basis, hrg. von Urs von Arx, Bern 1989). Neue Schwierigkeiten kamen allerdings durch die Frauenordination auf, die für viele Orthodoxe aus Gründen der Tradition, aber auch der kulturellen Situation in den orthodoxen Ländern kaum nachvollziehbar ist. Immerhin aber wurde der Dialog - auch über diese Frage - 2004 neu aufgenommen. Mit den evangelischen Kirchen in Deutschland besteht seit 1985 seitens der deutschen alt-katholischen Kirche eine Vereinbarung auf gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier. Allerdings wurde diese Vereinbarung in jüngster Zeit belastet durch evangelische Erklärungen aus den Jahren 2003 und 2004, wonach zur Leitung der Eucharistie kein ordiniertes Amt nötig ist. Dies widerspricht dem Text der Vereinbarung ebenso wie der alt-katholischen Auffassung wesentlich. Die beiden Kirchen haben sich darauf verständigt, über diese Frage weiter im Dialog zu bleiben. Mit der römisch-katholischen Kirche wurde 2004 erneut ein offizieller Dialog aufgenommen. Die bereits 1972 vorgelegten Ergebnisse eines vorangegangenen Dialogs ("Zürcher Nota") mit sehr weit reichenden Ergebnissen (z.B. sakramentale Aushilfe in Notfällen) waren seinerzeit von Rom nicht ratifiziert worden. Zwischen dem deutschen alt-katholischen Bistum und der (römisch-katholischen) Bischofskonferenz gibt es jedoch seit 1999 eine Vereinbarung über das gegenseitige Vorgehen bei Übertritten von Amtsträgern.
Die deutschen, österreichischen und schweizerischen Kirchen gehörten 1889 - neben der bedeutsamen Kirche von Utrecht - zu den Gründungsmitgliedern der Utrechter Union der Alt-Katholischen Kirchen.